1. Was kann ich tun, wenn in einer Wohnung ein Schaden aufgetreten ist und ich erreiche die Geschäftsstelle nicht?
Grundsätzlich können Mieterinnen und Mieter Handwerker beauftragen, um einen Schaden abzustellen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Schaden an einem Sonn- oder Feiertag auftritt und umgehend behoben werden MUSS (z.B. defekte Heizung).
Wenn jedoch keine Gefahr in Verzug ist (z.B. abgerissener Rolladengurt), sollte der Schaden in der Geschäftsstelle gemeldet werden.
Dies kann durchaus auch per Mail oder auf dem Anrufbeantworter geschehen. Wir beauftragen dann so schnell als möglich und nötig die Reparatur. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, um einen Termin vereinbaren zu können.
Rein rechtlich ist es zwar so, dass derjenige, der den Auftrag erteilt auch die Rechnung zahlen muss; wenn jedoch sicher ist, dass ein deutlicher Schaden für Mieterinnen und Mieter oder die Bausubstanz entstand oder entstehen hätte können, werden die Kosten vom Kreisbauverein getragen. Nur bei Selbstverschulden könnte dies in Frage stehen.
2. Was kann ich tun, wenn andere Hausbewohner gegen die Hausordnung verstoßen?
Es empfiehlt sich immer, zunächst selbst das Gespräch mit dem Verursacher zu suchen. Dabei sollte man sachlich bleiben und Vorwürfe vermeiden. Wenn es weiterhin zu Verstößen kommt, durch die Sie gestört werden, können Sie dies der Geschäftsstelle melden, am besten schriftlich. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang Beweisfotos oder die Benennung von Zeugen. Bei massiven Lärmbelästigungen können Sie sich auch direkt an das zuständige Ordnungsamt wenden.